Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.01.2018 - 10 CS 17.2335   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4314
VGH Bayern, 30.01.2018 - 10 CS 17.2335 (https://dejure.org/2018,4314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2018 - 10 CS 17.2335 (https://dejure.org/2018,4314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 10 CS 17.2335 (https://dejure.org/2018,4314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,4314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3, S. 6; LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3, Art. 37 Abs. 4 Nr. 1
    Umfassendes Hundehaltungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Haltung und Wiederinbesitznahme von Hunden jeder Art aufgrund eines Beißvorfalles und Weigerung zur Befolgung von Anweisungen zur Hundehaltung; Durchführung einer Gefahrenprognose

  • rewis.io

    Umfassendes Hundehaltungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Haltung und Wiederinbesitznahme von Hunden jeder Art aufgrund eines Beißvorfalles und Weigerung zur Befolgung von Anweisungen zur Hundehaltung; Durchführung einer Gefahrenprognose

  • rechtsportal.de

    Haltungsverbot für Hunde aller Art; Sicherstellung; Abgabe der Hunde an Dritte; Beschwerdeverfahren; Darlegungserfordernis; Verweis auf erstinstanzliches Vorbringen; erfolglose Anordnungen zur Hundehaltung; uneinsichtiges Halterverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 2295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 06.03.2015 - 10 ZB 14.2166

    Untersagung der Haltung eines Hundes; mehrere Beißvorfälle; Verstoß gegen den

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 10 CS 17.2335
    Es hat seiner rechtlichen Beurteilung in nicht zu beanstandender Weise die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Kriterien für ein umfassendes Hundehaltungsverbot (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2015 - 10 ZB 14.2166 - juris Rn. 8; B.v. 26.2.2014 - 10 ZB 13.2476 - juris Rn. 4; B.v. 29.9.2011 - 10 ZB 10.2160 - juris Rn. 13) zugrunde gelegt.
  • VGH Bayern, 26.02.2014 - 10 ZB 13.2476

    Verstoß gegen die Anleinpflicht aus einer Verordnung über das freie Herumlaufen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 10 CS 17.2335
    Es hat seiner rechtlichen Beurteilung in nicht zu beanstandender Weise die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Kriterien für ein umfassendes Hundehaltungsverbot (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2015 - 10 ZB 14.2166 - juris Rn. 8; B.v. 26.2.2014 - 10 ZB 13.2476 - juris Rn. 4; B.v. 29.9.2011 - 10 ZB 10.2160 - juris Rn. 13) zugrunde gelegt.
  • VG Bayreuth, 25.10.2017 - B 1 S 17.718

    Umfassende und sofortige Untersagung der Hundehaltung nach Beißvorfall

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 10 CS 17.2335
    Die vom Kläger genannte eidesstattliche Versicherung (Bl. 25 d. Gerichtsakte im Verfahren B 1 S 17.718) bezieht sich lediglich auf einen Vorfall vom 14. März 2016, bei dem er beide Rottweiler an der Leine gehabt habe und diese so heftig gezogen hätten, dass er beim Überqueren der Straße gestürzt sei, und auf einen Vorfall vom August 2016, bei dem eine Dame von einem seiner Hunde gebissen worden sei.
  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 10 ZB 10.2160

    Wegnahme von Hunden und Verbringung in ein Tierheim; Kosten der Unterbringung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 10 CS 17.2335
    Es hat seiner rechtlichen Beurteilung in nicht zu beanstandender Weise die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Kriterien für ein umfassendes Hundehaltungsverbot (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2015 - 10 ZB 14.2166 - juris Rn. 8; B.v. 26.2.2014 - 10 ZB 13.2476 - juris Rn. 4; B.v. 29.9.2011 - 10 ZB 10.2160 - juris Rn. 13) zugrunde gelegt.
  • VG Bayreuth, 08.10.2019 - B 1 K 17.640

    Kostenauferlegung nach Billigkeitsgesichtspunkten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 10 CS 17.2335
    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakten auch im Verfahren B 1 S 17.719, B 1 X 17.594, B 1 K 17.640 und B 1 K 17.490 verwiesen.
  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 10 B 20.439

    Rechtmäßiger Widerruf eines Negativzeugnisses betreffend Aggressivität und

    Auch insoweit hält der Senat an seiner in den Beschlüssen vom 27. Februar 2019 (10 CS 19.180) und 19. März 2020 (10 AS 20.477) dargestellten Auffassung fest, dass die Beklagte diese Anordnungen tatbestandlich auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG stützen konnte, weil dadurch die Ordnungswidrigkeit der ungenehmigten Haltung eines Kampfhundes (Art. 37 Abs. 4 StVG) unterbunden wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 19.3.2020 - 10 ZB 19.459 - juris Rn. 24; B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 13) und dass dies unabhängig davon gilt, ob hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten oder den Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat abzustellen wäre.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 19. März 2020 (10 AS 20.477) dargelegt hat, haben beide gutachterlichen Stellungnahmen erkennbar einen unvollständigen bzw. unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 AS 20.477

    Haltung eines Kampfhundes - einstweiliger Rechtsschutz

    Zunächst hält der Senat an seiner im Beschluss vom 27. Februar 2019 im Beschwerdeverfahren 10 CS 19.180 dargestellten Auffassung fest, dass die Antragsgegnerin diese Anordnungen tatbestandlich auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG stützen konnte, weil dadurch die Ordnungswidrigkeit der ungenehmigten Haltung eines Kampfhundes (Art. 37 Abs. 4 StVG) unterbunden wird (vgl. auch BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 13).

    Beide gutachterlichen Stellungnahmen haben erkennbar einen unvollständigen bzw. unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180

    Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen hat die Antragsgegnerin den Aspekt, dass bei einer Haltung eines Kampfhundes ohne die er erforderliche Erlaubnis der Ordnungswidrigkeitentatbestand nach Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 LStVG erfüllt wird und zur Verhütung oder Unterbindung dieser rechtswidrigen Taten nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG die weitere Haltung untersagt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2016 - 10 CS 15.2239 - juris Rn. 15, B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 13; B.v. 19.10.2018 - 10 CS 18.280 - juris Rn. 13), zur Begründung ihrer Entscheidung herangezogen (s. Nr. 11.3 2. Absatz).
  • VG Regensburg, 08.01.2019 - RO 4 S 18.2008

    Widerruf eines Negativattests für einen "Kampfhund" sowie Haltungsuntersagung

    Danach kommt es angesichts einer durch einen Beißvorfall zutage getretenen Gefährlichkeit eines Hundes für die Frage, ob von diesem eine Gefahr ausgeht, nicht auf die Einschätzung eines vom Halter in Auftrag gegebenen Privatgutachtens zu den Wesenseigenschaften des Hundes an (B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 16.12.2022 - Au 8 S 22.2250

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Haltungsuntersagung, Abgabe- und

    Selbst wenn man die Anforderungen an eine umfassende ("generelle") Untersagung der Hundehaltung (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2021 - 10 CS 21.2097 - juris Rn. 19 f.; B.v. 30.1.2018 - 10 CS 17.2335 - juris Rn. 15 ff.) dem vorliegenden Fall zugrunde legen wollte, wären diese erfüllt.
  • VG Ansbach, 26.01.2021 - AN 15 S 20.00379

    Unbegründeter Eilrechtsantrag gegen partielles Hundehaltungsverbot und

    Obgleich die Untersagung der Hundehaltung für den Betroffenen die einschneidendste denkbare Maßnahme zur Verhütung und Unterbindung der von einer Hundehaltung ausgehenden Gefahr ist, ist eine solche Anordnung jedenfalls dann verhältnismäßig, wenn sich der Hundehalter dauerhaft und hartnäckig weigert, einer bestehenden sicherheitsbehördlichen Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nachzukommen und diesbezügliche Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben sind (BayVGH, B.v. 30.01.2018 - 10 CS 17.2335 - BeckRS 2018, 2295; B.v. 05.01.2016, a.a.O.; B.v. 26.02.2014 - 10 ZB 13.2476 - BeckRS 2014, 48658; Schwabenbauer in: Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand 1.11.2020, Art. 37 LStVG Rn. 124).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht